Jochen Frowein

deutscher Jurist; Vizepräs. der Max-Planck-Gesellschaft 1999-2002; Prof. u. a. in Heidelberg 1981-2002; Vizepräs. der Dt. Forschungsgemeinschaft 1977-1980; fr. Vizepräsident der Europäischen Menschenrechtskommission; Hauptarbeitsgebiete sind das Völkerrecht und der Schutz der Menschenrechte; Mitgl. diverser Expertenkommissionen

* 8. Juni 1934 Berlin

Internationales Biographisches Archiv – Personen aktuell 08/2001

vom 12. Februar 2001 (br), ergänzt um Meldungen bis KW 40/2002

Herkunft

Jochen Abraham Frowein wurde am 8. Juni 1934 in Berlin geboren.

Ausbildung

Nach dem Abitur 1953 studierte er Rechtswissenschaften in Kiel, Berlin und Bonn und legte 1956 seine erste juristische Staatsprüfung in Köln ab. Neben der anschließenden Referendarsausbildung bis 1961 studierte er an der University of Michigan Law School, Ann Arbor in den USA, wo er den Grad "Master of Comparative Law" erwarb, und promovierte 1960 in Bonn. Die zweite juristische Staatsprüfung folgte 1962 in Düsseldorf.

Wirken

Ab 1962 war F. vier Jahre lang als wissenschaftlicher Referent am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg tätig und danach als wissenschaftlicher Assistent am Institut für öffentliches Recht an der Universität Bonn. Nach seiner Habilitation 1967 wurde F. auf den Lehrstuhl für Staats- und Völkerrecht an der Ruhruniversität Bochum berufen. Zwei Jahre später wechselte er an die Universität Bielefeld, wo er bis ...